Anlage 5 BADV

(zu § 3 Abs. 2)

(Fundstelle: BGBl. I 1997, 2893 - 2899, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Frankfurt (FRA) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken225.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger225.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck225.5Anlassen/Triebwerke225.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen225.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränkenunbegrenzt7BetankungsdiensteunbegrenztDie angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen München (MUC) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken225.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger225.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck225.5Anlassen/Triebwerke225.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen225.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken447Betankungsdienste22Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Düsseldorf (DUS) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung234Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)4.1in Bezug auf Fracht ohne Zolllagerbetrieb234.2in Bezug auf PostPostabfertigung entfälltPostabfertigung entfällt5.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parkenunbegrenztunbegrenzt5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertigerunbegrenzt65.4Be- und Entladung sowie Beförderung Fluggast/Gepäck Beförderung Besatzung2 unbegrenzt3 unbegrenzt5.5Anlassen/Triebwerke235.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen235.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken247Betankungsdienste7.1Be- und Enttanken247.2Nachfüllen von Öl und anderen FlüssigkeitenunbegrenztunbegrenztDie angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Berlin-Tegel (TXL) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)225.1Lotsen5.2Unterstützen beim Parken5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck5.5Anlassen/Triebwerke5.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken237Betankungsdienste28Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Hamburg (HAM) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)4.1in bezug auf Fracht224.2in bezug auf Post225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken225.3Kommunikation Flugzeug/Dienstleisterunbegrenzt5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck225.5Anlassen/Triebwerke325.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen225.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränkenunbegrenztunbegrenzt7Betankungsdienste22Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Stuttgart (STR) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)4.1Fracht224.2Post225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken225.3Kommunikation Flugzeug/Abfertigerunbegrenztunbegrenzt5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Fluggast/Gepäck ausgenommen Beförderung Besatzung2unbegrenzt2unbegrenzt5.5Anlassen/Triebwerke225.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen225.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränkenunbegrenztunbegrenzt7Betankungsdienste7.1Be- und Enttanken237.2Nachfüllen Öl und andere Flüssigkeiten23Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Köln-Bonn (CGN) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken225.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger225.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck225.5Anlassen/Triebwerke225.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen225.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken227Betankungsdienste22Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Hannover (HAJ) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken225.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger225.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck225.5Anlassen/Triebwerke225.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen225.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken237Betankungsdienste28Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Nürnberg (NUE) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck225.5Anlassen/Triebwerke225.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen335.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken447Betankungsdienste33Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Leipzig (LEJ) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf:Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)unbegrenztunbegrenzt5.1 bis 5.6Vorfelddiensteunbegrenztunbegrenzt5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken227BetankungsdiensteunbegrenztunbegrenztDie angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im Einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung334Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)335.1Lotsen335.2Unterstützen beim Parken335.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger335.4Be- und Entladung sowie Beförderung Fluggast/Gepäck Beförderung Besatzung3 unbegrenzt3 unbegrenzt5.5Anlassen/Triebwerke335.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen (mit Ausnahme sogenannter Werftschlepps)335.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränkenunbegrenztunbegrenzt7BetankungsdiensteunbegrenztunbegrenztDie angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Dresden (DRS) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigungunbegrenzt24Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)unbegrenzt25Vorfelddiensteunbegrenzt27Betankungsdiensteunbegrenzt2Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Bremen (BRE) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigung224Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)225.1Lotsen225.2Unterstützen beim Parken225.3Kommunikation Flugzeug/Abfertigerunbegrenzt5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck225.5Anlassen/Triebwerke225.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen225.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken337Betankungsdienste23Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger3Gepäckabfertigungunbegrenztentfällt4Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)unbegrenztentfällt5.1Lotsenunbegrenztentfällt5.2Unterstützen beim Parkenunbegrenztentfällt5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertigerunbegrenztentfällt5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäckunbegrenztentfällt5.5Anlassen/Triebwerkeunbegrenztentfällt5.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen3entfällt5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken3entfällt7Betankungsdienste3entfälltDie angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Berlin-Tempelhof (THF) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf: (weggefallen)